Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, bedeutet das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.
Beim Kaufvetrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Übernahme einer Garantie.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.