Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung beinhaltet die Durchsetzung bereits gerichtlich (zum Beispiel durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid) festgestellter Forderungen, z.B. Geld, aber auch die Durchsetzung bereits titulierter Handlungen, z.B. der Durchsetzung von Auskunftsverlangen. Die Vollstreckung erfolgt bei Geldforderungen mit Hilfe von  Sach- oder Lohnpfändungen bis hin zur Abnahme der Vermögenauskunft mit Hilfe des Gerichtsvollziehers, ggf. auf Grundlage eines Haftbefehls. Die Vollstreckung umfasst auch die Immobiliarvollstreckung wie Zwangshypothek und Zwangsversteigerung. Da wir die Zwangsvollstreckung betreiben, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche - vom Mahnbescheid, bzw. Klage bis zur Vollstreckung - effizient und zeitnah und in "einer Hand". 

 

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