Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

 

Ausgangspunkt dabei ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dadurch verstehen wir die Interessen der jeweils anderen Seite - eine wichtige Voraussetzung, um für die eigene Seite das beste Ergebnis zu erzielen.

 

Neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - sei es durch fristlose oder fristgerechte Kündigung - geht es im Arbeitsrecht um:

 

  • Abfindungen
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungsschutz
  • Abmahnungen
  • Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Versetzungen
  • Zeugniserteilung
  • Urlaubsansprüche
  • Überstundenregelungen
  • Arbeitsvertragsgestaltung

 

Im Arbeitsrecht ist grundsätzlich Eile geboten, so dass es wichtig ist, sich kurzfristig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. So muss bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

 

Wir bieten an, dass wir Sie in diesen Eilfällen sofort und ohne vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins zu Ihrem jeweiligen arbeitsrechtlichen Problem beraten. Rufen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Martina A. Wandel

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de