Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
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Erbrecht

Wir beraten Sie gerne vorsorgend im Hinblick darauf, wie Sie Ihren Nachlass Ihrem Willen entsprechend regeln können.

 

Zudem vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise zwischen Miterben oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

 

Daraus ergeben sich u.a. folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

 

  • Gestaltung von Testamenten
  • Regelungen für Lebenspartner
  • Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auskunftsklagen in Bezug auf Zusammensetzung und Wert eines Nachlasses
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  • Schenkungen und ausgleichspflichtige Vorempfänge
  • Erbfolgefragen.

 

Eine vorsorgende Beratung beginnt allerdings bereits dann, wenn für den Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Gebrechlichkeit Vorsorge getroffen werden soll.

 

Wir beraten Sie deshalb gerne zu Fragen der Gestaltung einer

 

  • Vorsorge- und Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung.

 

Für Beurkundungen und notarielle Beglaubigungen steht ein Notar zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Ute Golasowski

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de