Wir beraten Sie gerne vorsorgend im Hinblick darauf, wie Sie Ihren Nachlass Ihrem Willen entsprechend regeln können.
Zudem vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise zwischen Miterben oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Daraus ergeben sich u.a. folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Eine vorsorgende Beratung beginnt allerdings bereits dann, wenn für den Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Gebrechlichkeit Vorsorge getroffen werden soll.
Wir beraten Sie deshalb gerne zu Fragen der Gestaltung einer
Für Beurkundungen und notarielle Beglaubigungen steht ein Notar zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Ute Golasowski