Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören u.a. folgende Angelegenheiten:

 

  • Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kündigung von Wohn- und Gewerberäumen
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Räumungsklagen
  • Rückgabe des Mietobjektes
  • Kautionsansprüche und Rückforderung
  • Mieterhöhungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Kleinreparaturklauseln, Instandsetzung, Modernisierung
  • Mängelbeseitigung und Minderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Mietobjektes
  • Überprüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Probleme bei Sondereigentum und Miteigentumsanteilen
  • bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Verwalter, Beirat

 

Wir beraten und vertreten in diesem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei sowohl Mieter als auch Vermieter, Wohnungseigentümer und Verwalter.

 

Zudem bearbeiten wir auch Fragestellungen aus dem Bereich des Pachtrechts.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Martina A. Wandel

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de