Zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören u.a. folgende
Angelegenheiten:
- Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
- Kündigung von Wohn- und Gewerberäumen
- Eigenbedarfskündigungen
- Räumungsklagen
- Rückgabe des Mietobjektes
- Kautionsansprüche und Rückforderung
- Mieterhöhungen
- Schönheitsreparaturen
- Kleinreparaturklauseln, Instandsetzung, Modernisierung
- Mängelbeseitigung und Minderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit des
Mietobjektes
- Überprüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Probleme bei Sondereigentum und Miteigentumsanteilen
- bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Verwalter, Beirat
Wir beraten und vertreten in diesem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei sowohl Mieter als auch
Vermieter, Wohnungseigentümer und Verwalter.
Zudem bearbeiten wir auch Fragestellungen aus dem Bereich des
Pachtrechts.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Martina A. Wandel