Gerne stehen wir für Anwaltskollegen als Terminsvertreter in Untervollmacht zur Verfügung, gerne auch in "Notfällen".
Dies gilt nicht nur für die Terminswahrnehmung vor den Amtsgerichten sowie dem Land- und Oberlandesgericht in Bremen, sondern nach vorheriger Absprache auch für Termine vor anderen Gerichten in der Umgebung.
Sprechen Sie uns gerne an.