Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
  Golasowski & WandelAnwaltskanzlei              

Verkehrsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht, zu dem alle Rechtsfragen oder Streitigkeiten gehören, die sich aus dem Kontext des Straßenverkehrs ergeben. Dabei wird unterschieden zwischen Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

 

Verkehrszivilrecht

 

Darunter fällt beispielsweise die Regulierung eines Unfallschadens, bei der es um folgendes gehen kann:

 

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten
  • Abschlepp- und Reparaturkosten
  • Ausgleich von Erwerbsschäden
  • Haushaltsführungsschäden

 

Ein gegnerischer Haftpflichtversicherer bietet nach einem Unfall oftmals an, alles für Sie zu regeln, so dass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Dies ist unbedingt zu vermeiden, denn damit versucht er ausschließlich, die Unfallregulierung in seinem Sinne und zu seinem Vorteil zu steuern. Aus diesem Grund sollten Sie als Unfallopfer auch niemals selbst den Versicherer des Gegners kontaktieren.

 

Wir bieten an, Sie kurzfristig nach einem Unfall und auch ohne vorherige Terminvereinbarung, ggf. telefonisch, über das weitere Vorgehen zu beraten und unverzüglich alle notwendigen Schritte gegenüber Werkstatt, Sachverständigen und Versicherungen einzuleiten. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch uns ohne Verzögerung - und zwar zu Ihrem Vorteil.

 

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt immer der gegnerische Haftpflichtversicherer die Anwaltskosten, ansonsten ggf. eine Rechtsschutzversicherung.

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

 

Vom Verkehrszivilrecht zu unterscheiden ist das Verkehrsstrafrecht, das gravierende Vorfälle im Straßenverkehr als Straftaten einordnet, sowie das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, mit dem weniger schwerwiegende Vorfälle geahndet werden.

 

Gegenstand eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens können beispielsweise sein:

 

  • fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsunterschreitung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Ruhe- und Lenkzeitverstöße

 

Auch in diesen Fällen sollte eine rechtliche Klärung der Angelegenheit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstigen Stellen nicht selbst versucht und deshalb auch keine Aussage, gleich welcher Art, ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden.

 

Ein Anhörungsbogen sollte niemals ohne vorherige Kenntnis der Ermittlungsakte beantwortet werden. In diese erhalten ausschließlich Rechtsanwälte Einsicht, weshalb auch wir zunächst Akteneinsicht beantragen werden. Erst wenn der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt ist, kann und sollte ggf. eine Einlassung erfolgen.


Ohne vorherigen anwaltlichen Rat sollte auch keiner polizeilichen Vorladung Folge geleistet werden, abgesehen davon, dass weder der Beschuldigte noch ein Zeuge verpflichtet ist, einer solchen Vorladung nachzukommen.

 

Gerne beraten und vertreten wir Sie im Verkehrszivil-, Verkehrsstraf- sowie Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Martina A. Wandel

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de