Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, tätig. Ob
das Familienrecht umfasst verschiedene Fragestellungen und Probleme, die oftmals sehr persönlich und mit einer emotionalen Belastung verbunden sind. Es bietet aber oft auch die Chance von einvernehmlichen Lösungen ohne Inanspruchnahme der Gerichte, beispielsweise in Form von individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, über die wir Sie gerne beraten.
Sofern einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, vertreten wir Ihre Rechte sachlich und zielführend vor Gericht. Ehescheidungen und die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen anwaltlich beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Wir stehen Ihnen gerne mit unserer anwaltlichen Erfahrung und der nötigen Empathie zur Seite.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Ute Golasowski