Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
  Golasowski & WandelAnwaltskanzlei              

Familienrecht

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, tätig. Ob

 

  • bevorstehende oder bereits erfolgte Trennung
  • Ehescheidung
  • Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Unterhalt der Ehegatten und der Kinder
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Hausratsteilung, eheliche Wohnung
  • Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder gegenüber Eltern,

 

das Familienrecht umfasst verschiedene Fragestellungen und Probleme, die oftmals sehr persönlich und mit einer emotionalen Belastung verbunden sind. Es bietet aber oft auch die Chance von einvernehmlichen Lösungen ohne Inanspruchnahme der Gerichte, beispielsweise in Form von individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, über die wir Sie gerne beraten.

 

Sofern einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, vertreten wir Ihre Rechte sachlich und zielführend vor Gericht. Ehescheidungen und die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen anwaltlich beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

 

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer anwaltlichen Erfahrung und der nötigen Empathie zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Ute Golasowski

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de