Golasowski & Wandel Anwaltskanzlei
  Golasowski & WandelAnwaltskanzlei              

Verwaltungsrecht 

Sie beantragen nach der Geburt Ihres Kindes die Gewährung von Kinder- und Elterngeld.

 

Ihr Kind wird einer bestimmten öffentlichen Schule zugewiesen und nimmt Zeugnisse als hoheitliche Entscheidung des Staates in Form von Schul- und Zeugnisnoten entgegen.

 

Sie beantragen beim Bauordnungsamt eine Genehmigung für den Bau eines großen Gartenhauses auf Ihrem Grundstück.

 

Sie wollen sich selbständig machen und beantragen eine Gewerbeerlaubnis. 

 

In all diesen Bereichen kommen Sie mit dem Verwaltungsrecht in Berührung, denn jede Behörde, jedes Amt und jede andere öffentliche Einrichtung unterliegt dem Verwaltungsrecht.

 

In all diesen Bereichen kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

 

Ob bei Antragstellung, im Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren oder bei Klagen gegen Entscheidungen von Behörden vor den Verwaltungsgerichten - wir vertreten Sie mit der nötigen Expertise und dem Ziel der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Martina A. Wandel

GOLASOWSKI & WANDEL

ANWALTSKANZLEI

LEHER HEERSTR. 43

28359 BREMEN

 

T: 0421-24 28 228

F: 0421-24 28 230

 

E-MAIL:

kanzlei@golasowski-wandel.de